Art. 2 FGG

FGG - Fernmeldegebührengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Die Bestimmung des § 3 Abs. 3 des Fernmeldegesetzes wird aufgehoben.

In Kraft seit 01.07.1970 bis 31.12.2025
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