§ 5 Fachk-V Umsetzung von Unionsrecht

Fachk-V - Fachkenntnisse-Verordnung – Fachk-V

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Durch diese Verordnung werden folgende Richtlinien umgesetzt:

1.

Richtlinie 89/391/EWG des Rates über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit, ABl. 1989 Nr. L 183, S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1137/2008, ABl. 2008 Nr. L 311, S. 1;

2.

Richtlinie 92/57/EWG des Rates über die auf zeitlich begrenzten oder ortsveränderlichen Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz, ABl. 1992 Nr. L 245, S. 6, in der Fassung der Richtlinie 07/30/EG, ABl. 2007 Nr. L 165, S. 21.

In Kraft seit 23.12.2015 bis 31.12.9999
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