Anl. 7 ExtPruefVO

ExtPruefVO - Externistenprüfungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Externistenprüfungszeugnis
über die Vorprüfung der
Externistenreifeprüfung/Externistenreife- und Diplomprüfung

 

(Anm.: Anlage 7 ist als PDF dokumentiert

Z 14 der Novelle BGBl. II Nr. 112/2018 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In den Anlagen 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 wird die Wendung „Familien- oder Nachname und Vorname(n)“ jeweils durch die Wendung „Familienname und Vorname(n)“ ersetzt.“.)

In Kraft seit 05.06.2018 bis 31.12.9999
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