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ExtPruefVO - Externistenprüfungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

I. Pflichtfächer der Studienberechtigungsprüfung nach schulischen Ausbildungen:

 

Schulische Ausbildung *)

Pflichtfach

Höhere Lehranstalt – Kolleg Chemie

Lebende Fremdsprache 1 (Englisch)

 

Mathematik 2

 

Chemie

Höhere Lehranstalt – Kolleg Technische Chemie

Lebende Fremdsprache 1 (Englisch)

 

Mathematik 2

 

Chemie

Höhere Lehranstalt – Kolleg Elektrotechnik

Lebende Fremdsprache 1 (Englisch)

 

Mathematik 2

 

Physik

Höhere Lehranstalt – Kolleg Elektronik

Lebende Fremdsprache 1 (Englisch)

 

Mathematik 2

 

Physik

Höhere Lehranstalt – Kolleg Elektronische

Lebende Fremdsprache 1 (Englisch)

Datenverarbeitung und Organisation

Mathematik 2

 

Physik

Höhere Lehranstalt – Kolleg Mode und

Lebende Fremdsprache 1 (Englisch)

Bekleidungstechnik

Biologie

Höhere Lehranstalt für Berufstätige -

Lebende Fremdsprache 1 (Englisch)

Kolleg Wirtschaftsingenieurwesen

Mathematik 2

 

Darstellende Geometrie

Höhere Lehranstalt – Kolleg für Bautechnik – Hochbau

Lebende Fremdsprache 1 (Englisch)

 

Mathematik 2

 

Darstellende Geometrie

Höhere Lehranstalt – Kolleg für Bautechnik – Tiefbau

Lebende Fremdsprache 1 (Englisch)

 

Mathematik 2

 

Darstellende Geometrie

Höhere Lehranstalt – Kolleg für Möbelbau und

Lebende Fremdsprache 1 (Englisch)

Innenausbau

Mathematik 2

 

Darstellende Geometrie

Höhere Lehranstalt – Kolleg für Maschinenbau

Lebende Fremdsprache 1 (Englisch)

 

Mathematik 2

 

Darstellende Geometrie

Höhere Lehranstalt – Kolleg für Textiltechnik –

Lebende Fremdsprache 1 (Englisch)

Textilmechanik

Mathematik 2

 

Darstellende Geometrie

Höhere Lehranstalt – Kolleg für Textiltechnik -

Lebende Fremdsprache 1 (Englisch)

 

(Englisch)

 

Chemie

Höhere Lehranstalt – Kolleg für Feinwerktechnik

Lebende Fremdsprache 1 (Englisch)

 

Mathematik 2

 

Physik

Höhere Lehranstalt – Kolleg für Kunststofftechnik

Lebende Fremdsprache 1 (Englisch)

 

Mathematik 2

 

Physik

Höhere Lehranstalt – Kolleg für Fremdenverkehrsberufe

Lebende Fremdsprache 2 (Englisch)

(Fremdenverkehrskolleg)

Geschichte

 

Geographie und

 

Wirtschaftskunde

Höhere Lehranstalt – Kolleg Bautechnik -

Lebende Fremdsprache 1 (Englisch)

Restaurierung und Ortsbildpflege

Mathematik 2

 

Darstellende Geometrie

Höhere Lehranstalt – Kolleg Bautechnik -

Lebende Fremdsprache 1 (Englisch)

Umwelttechnik

Mathematik 2

 

Darstellende Geometrie

Höhere Lehranstalt – Kolleg Fotographie

Lebende Fremdsprache 1 (Englisch)

 

Mathematik 2

 

Physik

Höhere Lehranstalt – Kolleg Kunsthandwerk – Design

Lebende Fremdsprache 1 (Englisch)

 

Mathematik 2

 

Darstellende Geometrie

Höhere Lehranstalt – Kolleg Maschinenbau –

Lebende Fremdsprache 1 (Englisch)

Installation, Gebäudetechnik und Energieplanung

Mathematik 2

 

Darstellende Geometrie

Höhere Lehranstalt – Kolleg Maschinenbau -

Lebende Fremdsprache 1 (Englisch)

Fertigungsautomatisierung

Mathematik 2

 

Darstellende Geometrie

Höhere Lehranstalt – Kolleg Technische Chemie

Lebende Fremdsprache 1 (Englisch)

und Umwelttechnik

Mathematik 2

 

Chemie

Höhere Lehranstalt – Kolleg Biochemie,

Lebende Fremdsprache 1 (Englisch)

Biotechnologie und Gentechnologie

Mathematik 2

 

Chemie

Höhere Lehranstalt – Kolleg Textilchemie

Lebende Fremdsprache 1 (Englisch)

 

Mathematik 2

 

Chemie

Handelsakademie – Kolleg

Mathematik 1

 

Lebende Fremdsprache 2 (Englisch)

Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche

Lebende Fremdsprache 2 (Englisch)

Berufe – Kolleg für wirtschaftliche Berufe

Biologie und Umweltkunde

Bildungsanstalt für Elementarpädagogik – Kolleg

Lebende Fremdsprache 1 (Englisch)

 

Biologie und Umweltkunde

 

Geschichte

Bildungsanstalt für Sozialpädagogik – Kolleg

Lebende Fremdsprache 2 (Englisch)

 

Mathematik 1

 

Biologie und Umweltkunde

 

II. Prüfungsanforderungen und -methoden der Externistenprüfung über die Studienberechtigungsprüfung:

1. Mit dem Aufsatz über ein allgemeines Thema gemäß § 1 Abs. 5a Z 1 hat der Kandidat nachzuweisen, daß er sich zu einem vorgegebenen Thema in einwandfreier und gewandter Sprache und mit klarem Gedankengang schriftlich zu äußern vermag. Es sind drei Themen zur Wahl zu stellen; dem Kandidaten ist jedenfalls Gelegenheit zu geben, seine Vertrautheit mit den Grundzügen der Geschichte der Republik Österreich, mit den gegenwärtigen Strukturen Österreichs und seiner Stellung in der Welt nachzuweisen. Die Arbeitszeit für jedes Thema beträgt vier Stunden.

2. Für die einzelnen Pflichtfächer gemäß § 1 Abs. 5a Z 2 bestehen folgende Prüfungsanforderungen und -methoden:

a)

Geschichte – mündliche Prüfung: Grundzüge der allgemeinen Geschichte; wesentliche historische Fakten und Entwicklungen der europäischen Geschichte mit Schwerpunkt auf Österreich unter Berücksichtigung kultur-, wirtschafts- und sozialgeschichtlicher Aspekte.

b)

Lebende Fremdsprache 1 – schriftliche Prüfung: Für die Arbeit mit einfachen fachlichen Texten unter Heranziehung des Wörterbuches erforderliche Kenntnis der Formenlehre und Syntax sowie grundlegender Wortschatz.

c)

Lebende Fremdsprache 2 – schriftliche und mündliche Prüfung: Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck unter richtiger Anwendung der Grundgrammatik; Fähigkeit, die Sprache bei normaler Sprechgeschwindigkeit zu verstehen und sich an Konversation über allgemein bekannte Inhalte für die Gesprächspartner verständlich zu beteiligen; Fähigkeit, einfache Texte ins Deutsche zu übersetzen; Fähigkeit, kurze Texte fließend zu lesen und zusammenzufassen; Fähigkeit, zu allgemeinen Themen vorwiegend in erzählender und beschreibender Weise in Aufsatzform Stellung zu nehmen.

(Anm.: lit. d aufgehoben durch BGBl. II Nr. 385/2008)

e)

Mathematik 1 – schriftliche und mündliche Prüfung:            Zahlenmengen; Gleichungen und Ungleichungen; lineare Gleichungs- und Ungleichungssysteme; Vektoren; Matrizen; Determinanten; elementare Funktionen; Grundbegriffe der Differenzialrechnung und Integralrechnung; Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik.

f)

Mathematik 2 – schriftliche und mündliche Prüfung: Zahlenmengen; Gleichungen und Ungleichungen; elementare Funktionen; lineare Algebra (insbesondere Vektoren) und Geometrie; Trigonometrie und Winkelfunktionen; Folgen und Reihen; Grundbegriffe der Differenzialrechnung und Integralrechnung.

(Anm.: lit. g aufgehoben durch BGBl. II Nr. 385/2008)

h)

Darstellende Geometrie – schriftliche Prüfung: Lösen der Grundaufgaben in zugeordneten Normalrissen; perspektivische Darstellung; Seitenrißprinzip; Darstellung ebenflächig begrenzter Körper und einfacher technischer Objekte; ebene Schnitte und Netze von Prismen und Pyramiden; perspektive Affinität und Kollineation; Normalriß eines Kreises; Ellipse als affines Bild des Kreises; Drehzylinder und Drehkegel; Darstellung der Kugel und ihrer ebenen Schnitte; ebene Schnitte von Drehzylindern und Drehkegeln; Abwicklung von Drehzylindern und Drehkegeln.

i)

Physik – schriftliche und mündliche Prüfung: Arbeitsweisen, Fragestellungen und Probleme der Physik; Grundgrößen – abgeleitete Größen; Längen- und Zeitmessung.

Mechanik: Inertialsystem; Modell des materiellen Punktes; Grundgrößen und Grundgesetze der Mechanik; einfache Maschinen.

Schwingungen und Wellen: harmonische Schwingung; harmonische Welle; Überlagerung von Wellen; Akustik.

Wärmelehre: Temperatur; innere Energie; Arbeit und Wärme; Hauptsätze der Wärmelehre; Gasgesetze; Zustandsgleichung; Wärmekraftmaschinen; Hydro- und Aeromechanik; Meteorologie.

Elektrizitätslehre: Elektrostatik; Ladung – Potential; Strom – Spannung – Widerstand; Ohmsches Gesetz; Kirchhoffsche Gesetze; Leistung und Arbeit; elektrisches Feld; magnetisches Feld; Wechselstrom; elektrische Maschinen; Meßgeräte; elektrische Leiter; Halbleiter.

Optik: geometrische Optik; Wellenoptik; Dualismus Teilchen – Welle; optische Geräte; physiologische Optik.

Aufbau und Struktur der Festkörper; Atom- und Kernphysik; Radioaktivität; Quantenmechanik; Astrophysik; Grundzüge der allgemeinen und speziellen Relativitätstheorie; Weltbild der Physik – Physik des 20. Jahrhunderts und aktuelle Probleme der Gegenwart.

j)

Chemie – schriftliche und mündliche Prüfung: Allgemeine Chemie: Bausteine der Materie (Aufbau der Atome und Moleküle, Arten der chemischen Bindung, Radioaktivität); Bedeutung des Periodensystems; die drei klassischen Aggregatzustände; Satz von Avogadro; Molvolumen; Avogadro-(Loschmidt-)Konstante; allgemeine Gasgleichung; chemische Reaktionen (Gleichungen, Stöchiometrie, Massenwirkungsgesetz, Prinzip von Le Chatelier-Braun); Reaktionsgeschwindigkeit und Katalyse; Lösungen; Dissoziation und Assoziation; Säuren, Basen und Salze; pH-Wert; Hydrolyse; Elektrolyse; Energieumsatz bei chemischen Reaktionen, Maßanalyse, Ionenreaktionen, Korrosion.

Anorganische Chemie: Wasserstoff; Sauerstoff; Halogene; weitere wichtige nichtmetallische Elemente und Metalle; Verbindungen dieser Elemente; Edelgase, Schwefel, Phosphor, Silizium, Metalle und deren Verbindungen.

Organische Chemie: Sonderstellung des Kohlenstoffes; ketten- und ringförmige Verbindungen; Isomerie; Kohlenwasserstoffe und ihre Derivate (funktionelle Gruppen); aromatische Verbindungen; Erdöl; Kunststoffe (Polymerisation, Polykondensation, Polyaddition); Nomenklatur, Heterozyklen, optische Aktivität, Waschmittel, Reaktionstypen.

Einführung in die Biochemie: Kohlenhydrate; Fette; Aminosäuren; Eiweißstoffe (Kolloide).

(Anm.: lit. k aufgehoben durch BGBl. II Nr. 385/2008)

l)

Biologie und Umweltkunde – mündliche Prüfung: Überblickartige Kenntnis des Pflanzen- und Tierreiches mit Schwerpunkt auf den wichtigen systematischen Großeinheiten; Entwicklung der Lebewesen im Lauf der Erdgeschichte und Stammesgeschichte des Menschen; Bau und Funktion des menschlichen Körpers; Ernährung, Fortpflanzung und Vererbung bei Mensch und Tier; menschliches und tierisches Verhalten; Grundlagen des Lebens; Boden, Wasser, Pflanzen und Tiere als Ökosystem und Lebenswelt des Menschen.

m)

Geographie und Wirtschaftskunde – mündliche Prüfung: Überblickartige Kenntnis der Landschaften und Staaten der Erde; Länderkunde Europas und der wichtigeren außereuropäischen Länder einschließlich der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturen, im besonderen Österreich; Wirtschaftsräume und Wirtschaftsformen; betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Grundbegriffe; Wirtschaftsorganisation und wirtschaftliche Zusammenschlüsse.

3. Prüfungsanforderungen und -methoden in einem Wahlfach gemäß § 1 Abs. 5a Z 3 sind vom Prüfer nach Anhörung des Kandidaten zu bestimmen. Der Prüfer hat hiebei auf den studienvorbereitenden Charakter der Studienberechtigungsprüfung Bedacht zu nehmen. Als Prüfungsmethoden sind die schriftliche, die mündliche, die praktische Methode oder eine Kombination von zwei der genannten Methoden zulässig.

_________________________

*) Die nachstehenden schulischen Ausbildungen umfassen jeweils auch als Schulen für Berufstätige geführte Formen.

In Kraft seit 01.09.2016 bis 31.12.9999
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