Anl. 2 EU-VStVG (EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz), nach Artikel 4 des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen - JUSLINE Österreich
Anl. 2 EU-VStVG nach Artikel 4 des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
(Anm.: Anhang ist als PDF dokumentiert.)
In Kraft seit 14.02.2013 bis 31.12.9999
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