§ 10 EU-QuStG (weggefallen)

EU-QuStG - EU-Quellensteuergesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
§ 10 EU-QuStG (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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1 Diskussion zu § 10 EU-QuStG


Definition "Kontonummer" von Unbekannt2 zum § 10 EU-QuStG

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Hallo, ich habe eine Frage zur Definition Kontonummer. Ich habe bereits eine Bestätigung bzgl. der Quellensteuerbefreiung seitens des ausl. Finanzamtes. Hier wurde die "Haupt-Kontonummer" angegeben; die Bank hat das Formular "nur" mit der "Haupt-Kontonummer" abgelehnt mit der Begründ... mehr lesen...

§ 10 EU-QuStG | 0 Antworten | 1330 Aufrufe | 28.10.15

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