Einreihungsplan-Verordnung Allgemeine Verwaltung (ERP–V Allgemeine Verwaltung) Fundstelle

ERP–V Allgemeine Verwaltung - Einreihungsplan-Verordnung Allgemeine Verwaltung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024

Verordnung der Landesregierung vom 27. Oktober 2015 über die Zuordnung der Modellfunktionen und Modellstellen für Verwendungen in der allgemeinen Verwaltung und Verwendungen in anderen Bereichen zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklassen und zu einer Funktionsgruppe (Einreihungsplan-Verordnung Allgemeine Verwaltung – ERP–V Allgemeine Verwaltung)
StF: LGBl. Nr. 114/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 39 Abs. 6 und 7 des Landesbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 2/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 30/2015, wird verordnet:

In Kraft seit 25.11.2015 bis 31.12.9999
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