Gesamte Rechtsvorschrift ERP–V Allgemeine Verwaltung

Einreihungsplan-Verordnung Allgemeine Verwaltung

ERP–V Allgemeine Verwaltung
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Stand der Gesetzesgebung: 17.01.2025

§ 1 ERP–V Allgemeine Verwaltung Einreihungsplan


Die in der Modellstellen-Verordnung Allgemeine Verwaltung, LGBl. Nr. 113/2015, festgelegten Modellfunktionen und Modellstellen werden in dem in der Anlage dargestellten Einreihungsplan zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklassen und zu einer Funktionsgruppe zugeordnet.

§ 2 ERP–V Allgemeine Verwaltung Inkrafttreten


Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Einreihungsplan-Verordnung 2008, LGBl. Nr. 46, außer Kraft.

 

Anlage

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