Gesamte Rechtsvorschrift ERP–V Allgemeine Verwaltung

Einreihungsplan-Verordnung Allgemeine Verwaltung

ERP–V Allgemeine Verwaltung
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Stand der Gesetzesgebung: 12.03.2021
Verordnung der Landesregierung vom 27. Oktober 2015 über die Zuordnung der Modellfunktionen und Modellstellen für Verwendungen in der allgemeinen Verwaltung und Verwendungen in anderen Bereichen zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklassen und zu einer Funktionsgruppe (Einreihungsplan-Verordnung Allgemeine Verwaltung – ERP–V Allgemeine Verwaltung)
StF: LGBl. Nr. 114/2015

§ 1 ERP–V Allgemeine Verwaltung Einreihungsplan


Die in der Modellstellen-Verordnung Allgemeine Verwaltung, LGBl. Nr. 113/2015, festgelegten Modellfunktionen und Modellstellen werden in dem in der Anlage dargestellten Einreihungsplan zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklassen und zu einer Funktionsgruppe zugeordnet.

§ 2 ERP–V Allgemeine Verwaltung Inkrafttreten


Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Einreihungsplan-Verordnung 2008, LGBl. Nr. 46, außer Kraft.

 

Anlage

Einreihungsplan-Verordnung Allgemeine Verwaltung (ERP–V Allgemeine Verwaltung) Fundstelle


Verordnung der Landesregierung vom 27. Oktober 2015 über die Zuordnung der Modellfunktionen und Modellstellen für Verwendungen in der allgemeinen Verwaltung und Verwendungen in anderen Bereichen zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Entlohnungsklassen und zu einer Funktionsgruppe (Einreihungsplan-Verordnung Allgemeine Verwaltung – ERP–V Allgemeine Verwaltung)
StF: LGBl. Nr. 114/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 39 Abs. 6 und 7 des Landesbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 2/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 30/2015, wird verordnet:

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