§ 2 ERP–V Allgemeine Verwaltung Inkrafttreten

ERP–V Allgemeine Verwaltung - Einreihungsplan-Verordnung Allgemeine Verwaltung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Einreihungsplan-Verordnung 2008, LGBl. Nr. 46, außer Kraft.

 

In Kraft seit 25.11.2015 bis 31.12.9999
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