Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Einreihungsplan-Verordnung 2008, LGBl. Nr. 46, außer Kraft.
In Kraft seit 25.11.2015 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 2 ERP–V Allgemeine Verwaltung
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 2 ERP–V Allgemeine Verwaltung selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 2 ERP–V Allgemeine Verwaltung