Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Einreihungsplan-Verordnung 2008, LGBl. Nr. 46, außer Kraft.
In Kraft seit 25.11.2015 bis 31.12.9999
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