Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen, hinsichtlich der §§ 4 und 5 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz, betraut. Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen, hinsichtlich der Paragraphen 4 und 5 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz, betraut.
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