Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis sind:
1.Ziffer einsdie Vollendung des 20. Lebensjahres;
2.Ziffer 2eine mindestens neunjährige Schulausbildung (Primar- und Sekundarstufe) sowie der erfolgreiche Abschluss einer Grundausbildung, die der Stufe 3 gemäß der Entscheidung 85/368/EWG über die Entsprechungen der beruflichen Befähigungsnachweise zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften, ABl. Nr. L 199 vom 31. 07.1985 S 56, entspricht;
3.Ziffer 3die physische Eignung zum selbständigen Führen und Bedienen von Triebfahrzeugen;
4.Ziffer 4die arbeitspsychologische Eignung zum selbständigen Führen und Bedienen von Triebfahrzeugen;
5.Ziffer 5allgemeine Fachkenntnisse über das selbständige Führen und Bedienen von Triebfahrzeugen.
In Kraft seit 23.04.2010 bis 31.12.9999
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