Art. 4 EGVG

EGVG - Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

In Kraft seit 01.07.2008 bis 31.12.9999
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