Mit der an den Präsidenten des Obersten Gerichtshofes gerichteten Eingabe vom 11. Mai 1988 beantragte der Beschwerdeführer, ihm und seinen juristischen Mitarbeitern in sämtliche seit 1. Jänner 1986 ergangene Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes Einsicht zu gewähren sowie weiters, ihm "aus diesen Entscheidungen näher zu bezeichnende Vervielfältigungen zum Selbstkostenpreis zu überlassen". Unter Bezugnahme auf diese Eingabe "teilte" der Präsident des Obersten Gerichtshofes dem Besc... mehr lesen...
Index: 14/02 Gerichtsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;EGVG Art2 Abs2;EGVG Art4 Z4;OGHG §15a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/01/0280 E 8. November 1989 RS 1(hier: von diesem Grundsatz ist § 66 Abd 4 AVG nicht umfaßt). Stammrechtssatz Beim Antrag an den Präsidenten des OGH, dem ASt (hier: Rechtsanwalt) Einsichtnahme in Entscheidungen des OGH zu gewähren und ihm Vervielfältigungen zum Se... mehr lesen...