Die Bestimmungen der Artikel XXIX und XXX sind mit Kundmachung dieses Einführungsgesetzes in seiner ursprünglichen Fassung, die Bestimmungen der Artikel II bis XXVIII und XXXI bis XXXIX in ihrer ursprünglichen Fassung mit dem Beginne der Wirksamkeit der Exekutionsordnung in Kraft getreten.Die Bestimmungen der Artikel römisch 29 und römisch 30 sind mit Kundmachung dieses Einführungsgesetzes in seiner ursprünglichen Fassung, die Bestimmungen der Artikel römisch II bis römisch 28 und römisch 31 bis römisch 39 in ihrer ursprünglichen Fassung mit dem Beginne der Wirksamkeit der Exekutionsordnung in Kraft getreten.
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