E-Commerce-Gesetz (ECG) Fundstelle

ECG - E-Commerce-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024

Bundesgesetz, mit dem bestimmte rechtliche Aspekte des elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehrs geregelt werden (E-Commerce-Gesetz - ECG)
StF: BGBl. I Nr. 152/2001 (NR: GP XXI RV 817 AB 853 S. 83. BR: AB 6499 S. 682.)
[CELEX-Nr.: 300L0031]

Änderung

BGBl. I Nr. 34/2015 (NR: GP XXV RV 354 AB 436 S. 55. BR: 9274)

[CELEX-Nr.: 32009L0138, 32014L0051]

Präambel/Promulgationsklausel

 

Inhaltsverzeichnis
(Anm.: wurde nicht im BGBl. kundgemacht)

1. Abschnitt
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1.

Anwendungsbereich

§ 2.

 

§ 3.

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt
Zulassung von Diensten der Informationsgesellschaft

§ 4.

Zulassungsfreiheit

3. Abschnitt
Informationspflichten

§ 5.

Allgemeine Informationen

§ 6.

Informationen über kommerzielle Kommunikation

§ 7.

Nicht angeforderte kommerzielle Kommunikation

§ 8.

Kommerzielle Kommunikation für Angehörige geregelter Berufe

4. Abschnitt
Abschluss von Verträgen

§ 9.

Informationen für Vertragsabschlüsse

§ 10.

Abgabe einer Vertragserklärung

§ 11.

Vertragsbestimmungen und Geschäftsbedingungen

§ 12.

Zugang elektronischer Erklärungen

5. Abschnitt
Verantwortlichkeit von Diensteanbietern

§ 13.

Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Durchleitung

§ 14.

Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Suchmaschinen

§ 15.

Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Zwischenspeicherungen (Caching)

§ 16.

Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Speicherung fremder Inhalte (Hosting)

§ 17.

Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links

§ 18.

Umfang der Pflichten der Diensteanbieter

§ 19.

Weitergehende Vorschriften

6. Abschnitt
Herkunftslandprinzip und Ausnahmen

§ 20.

Herkunftslandprinzip

§ 21.

Ausnahmen vom Herkunftslandprinzip

§ 22.

Abweichungen vom Herkunftslandprinzip

§ 23.

 

7. Abschnitt
Transparenz und Verbindung mit anderen Mitgliedstaaten

§ 24.

Transparenz

§ 25.

Verbindungsstelle

8. Abschnitt
Strafbestimmungen

§ 26.

Verwaltungsübertretungen

§ 27.

Tätige Reue

9. Abschnitt
Vollzugs- und Schlussbestimmungen

§ 28.

In-Kraft-Treten

§ 29.

Verweise auf andere Bundesgesetze

§ 30.

Vollzug

§ 31.

Hinweise auf Notifikation und Umsetzung

 

Anmerkung

1. Das E-Commerce-Gesetz wurde in Artikel 1 des BGBl. I Nr. 152/2001 kundgemacht.
2. Zu dieser Rechtsvorschrift ist eine englische Übersetzung in der Applikation „Austrian Laws“ vorhanden: E- Commerce Act

In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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