§ 11 EAVG 2012 Vollziehung

EAVG 2012 - Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist hinsichtlich der Informationspflicht von Immobilienmaklern nach § 3 der Bundesminister für Wirtschaft, Jugend und Familie und im Übrigen die Bundesministerin für Justiz betraut.

In Kraft seit 01.12.2012 bis 31.12.9999
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