E-Government-Gesetz (E-GovG) Fundstelle

E-GovG - E-Government-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 20.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 117/2024
  3. § 0 gültig von 28.07.2023 bis 19.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 119/2022
  4. § 0 gültig von 28.07.2022 bis 27.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 119/2022
  5. § 0 gültig von 01.01.2021 bis 27.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 169/2020
  6. § 0 gültig von 25.05.2018 bis 31.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018
  7. § 0 gültig von 01.08.2017 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 121/2017
  8. § 0 gültig von 13.04.2017 bis 31.07.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 40/2017
  9. § 0 gültig von 01.07.2016 bis 12.04.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2016
  10. § 0 gültig von 01.01.2011 bis 30.06.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010
  11. § 0 gültig von 01.01.2008 bis 31.12.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 7/2008
  12. § 0 gültig von 01.03.2004 bis 31.12.2007

1. Abschnitt
Gegenstand und Ziele des Gesetzes

§ 1.

 

§ 1a.

Recht auf elektronischen Verkehr und Wahlfreiheit zwischen Kommunikationsarten für Bürgerinnen und Bürger

§ 1b.

Teilnahme an der elektronischen Zustellung durch Unternehmen

§ 1c.

Elektronischer Verkehr zwischen Verantwortlichen des öffentlichen Bereichs

2. Abschnitt
Eindeutige Identifikation und die Funktion E-ID

§ 2.

Begriffsbestimmungen

§ 2a.

 

§ 3.

Identität und Authentizität

§ 4.

Die Funktion E-ID

§ 4a.

Registrierung und Widerruf des E-ID

§ 4b.

Registrierungsdaten

§ 5.

E-ID und Stellvertretung

§ 6.

Stammzahl

§ 6a.

Ergänzungsregister für natürliche Personen

§ 6b.

Ergänzungsregister für sonstige Betroffene

§ 7.

Stammzahlenregisterbehörde

§ 8.

Eindeutige Identifikation in Datenverarbeitungen

§ 9.

Bereichsspezifisches Personenkennzeichen (bPK)

§ 10.

Erzeugung und Anforderung von bPK und Stammzahlen nicht-natürlicher Personen

§ 11.

Offenlegung von bPK in Mitteilungen

§ 12.

Schutz der Stammzahl natürlicher Personen

§ 13.

Weitere Garantien zum Schutz von bPK

3. Abschnitt
Verwendung der Funktion E-ID im privaten Bereich oder bei Anwendungen im Ausland

§ 14.

Erzeugung von bPK für die Verwendung des E-ID im privaten Bereich

§ 14a.

E-ID-taugliche Anwendungen im Ausland

§ 15.

Garantien zum Schutz der Stammzahl und der bPK bei der Verarbeitung im privaten Bereich

4. Abschnitt
Elektronischer Datennachweis

§ 16.

für personenbezogene Daten über selbständige wirtschaftliche Tätigkeiten

§ 17.

für personenbezogene Daten aus Registern

§ 18.

über personenbezogene Daten aus elektronischen Registern eines Verantwortlichen des öffentlichen oder privaten Bereichs

5. Abschnitt
Besonderheiten elektronischer Aktenführung

§ 19.

Amtssignatur

§ 20.

Beweiskraft von Ausdrucken

§ 20a.

Ersetzendes Scannen

§ 21.

Vorlage elektronischer Akten

5a. Abschnitt
Haftungsbestimmungen

§ 21a.

Haftung

6. Abschnitt
Strafbestimmungen

§ 22.

Unzulässige Verarbeitung von Stammzahlen oder bPK oder unzulässige Verwendung von Amtssignaturen

7. Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 23.

Sprachliche Gleichbehandlung

§ 24.

Inkrafttreten

§ 25.

Übergangsbestimmung

§ 26.

Erlassung und Inkrafttreten von Verordnungen

§ 27.

Verweisungen

§ 28.

Vollziehung

In Kraft seit 20.07.2024 bis 31.12.9999
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