1.Ziffer einshinsichtlich der §§ 6 Abs. 1, 16 Abs. 1, 21, 28 und 31 der Bundesminister für Justiz,hinsichtlich der Paragraphen 6, Absatz eins,, 16 Absatz eins,, 21, 28 und 31 der Bundesminister für Justiz,
2.Ziffer 2hinsichtlich der §§ 5, 17 bis 19 der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz,hinsichtlich der Paragraphen 5,, 17 bis 19 der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz,
3.Ziffer 3hinsichtlich der übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Finanzen betraut.
In Kraft seit 30.04.2011 bis 31.12.9999
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