§ 2 DVPV-Inneres

DVPV-Inneres - Dienstrechtsverfahrens- und Personalstellenverordnung-Inneres

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.10.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2012 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Dienstrechtsverfahrens-, Personalstellen- und Übertragungsverordnung 2005 – DPÜ-VO 2005, BGBl. II Nr. 205/2005, außer Kraft.

(3) § 1 Z 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 214/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(4) § 1 sowie die Promulgationsklausel in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 233/2016 treten mit 1. September 2016 in Kraft.

(5) § 1 sowie die Promulgationsklausel in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 6/2019 treten mit 1. Jänner 2019 in Kraft.

In Kraft seit 04.01.2019 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 2 DVPV-Inneres


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 2 DVPV-Inneres selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 2 DVPV-Inneres


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 2 DVPV-Inneres


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 2 DVPV-Inneres eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis DVPV-Inneres Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 1 DVPV-Inneres
Dienstrechtsverfahrens- und Personalstellenverordnung-Inneres (DVPV-Inneres) Fundstelle