Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.04.2025
Technische Richtlinie zur CSV-Datei für die Beantwortung von Auskunftsbegehren gemäß § 94 Abs. 4 TKG 2003 – EP020Technische Richtlinie zur CSV-Datei für die Beantwortung von Auskunftsbegehren gemäß Paragraph 94, Absatz 4, TKG 2003 – EP020
(Anm.: Anlage als PDF dokumentiert)Anmerkung, Anlage als PDF dokumentiert)
In Kraft seit 06.12.2011 bis 31.12.9999
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