Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes in seiner jeweiligen Fassung dürfen bereits ab dem auf die Kundmachung der durchzuführenden Gesetzesbestimmung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch nicht früher als die betreffende Gesetzesbestimmung in Kraft treten.
In Kraft seit 14.01.2015 bis 31.12.9999
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