§ 405 BSVG

BSVG - Bauern-Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
§ 405.Paragraph 405,

§ 85 Abs. 1 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 152/2023 tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft. Paragraph 85, Absatz eins, Ziffer 2, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 152 aus 2023, tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.

In Kraft seit 23.12.2023 bis 31.12.9999
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