§ 5 BSG 1999

BSG 1999 - Blutsicherheitsgesetz 1999

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

Blutspendeeinrichtung im Sinne dieses Bundesgesetzes ist jede Organisationseinheit zur Gewinnung von Blut oder Blutbestandteilen.

In Kraft seit 01.01.1999 bis 31.12.9999
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