§ 2 BRPBG

BRPBG - Berufsreifeprüfungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024

Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bundesgesetz gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form.

In Kraft seit 01.09.1997 bis 31.12.9999
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