Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Artikel I ist auf alle noch nicht endgültig rechtskräftig veranlagten Fälle anzuwenden.
In Kraft seit 23.06.1990 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Art. 2 BherVO
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 2 BherVO selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Art. 2 BherVO