Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
In Kraft seit 24.03.2017 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 5 Bgld. VEMF
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 5 Bgld. VEMF selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 5 Bgld. VEMF