Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024
Werdende und stillende Mütter dürfen über die regelmäßige Wochendienstzeit hinaus nicht beschäftigt werden. Keinesfalls darf die tägliche Dienstzeit neun Stunden, die wöchentliche Dienstzeit 40 Stunden übersteigen.
In Kraft seit 01.01.2005 bis 31.12.9999
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