Das Landeswappen des Burgenlandes ist in goldenem Schild ein roter, golden gekrönter und bewehrter, rot bezungter, widersehender Adler mit ausgebreiteten Schwingen, der auf einem schwarzen Felsen steht, in den Oberecken von zwei schwarzen, breitendigen Kreuzchen begleitet wird und dessen Brust mit einem dreimal von rot und kürsch gespaltenen und golden eingefaßten Schildchen belegt ist. Es kann in Farbe oder in Schwarz-Weiß geführt werden. Eine bildliche Darstellung des Landeswappens ist aus den einen Bestandteil dieses Gesetzes bildenden Anlagen 2 und 3 ersichtlich.
0 Kommentare zu § 2 Bgld. LS