Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Für die Wahl der Vertrauenspersonen sind amtliche Stimmzettel aus blauem Papier in der Größe von ungefähr 14 1/2 bis 15 1/2 cm in der Breite und 20 bis 22 cm in der Länge herzustellen.
In Kraft seit 30.09.1967 bis 31.12.9999
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