§ 1 Bgld. FSBLB (Festlegung von Schutzgebieten für anerkannte Belegstellen des Landesverbandes der Bgld. Bienenzuchtvereine), Schutzgebiete - JUSLINE Österreich
§ 1 Bgld. FSBLB Schutzgebiete
Bgld. FSBLB - Festlegung von Schutzgebieten für anerkannte Belegstellen des Landesverbandes der Bgld. Bienenzuchtvereine
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Für die auf den Grundstücken Nr. 1717/145, KG Illmitz und 957, KG Deutsch Ehrensdorf, anerkannten Reinzuchtbelegstellen werden als Schutzgebiete das jeweilige Gelände festgelegt, das innerhalb eines vom Standort der Belegstelle als Mittelpunkt gezogenen Kreises mit einem Radius von 5 km liegt.
In Kraft seit 15.06.2000 bis 31.12.9999
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