Festlegung eines Schutzgebietes für eine anerkannte Belegstelle der Burgenländischen Bienenzuchtvereine (Bgld. FSBB) Fundstelle

Bgld. FSBB - Festlegung eines Schutzgebietes für eine anerkannte Belegstelle der Burgenländischen Bienenzuchtvereine

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.06.2024

Verordnung der Bgld. Landesregierung vom 21. November 2000, mit der ein Schutzgebiet für eine anerkannte Belegstelle der Burgenländischen Bienenzuchtvereine, Carnicaland Mittelburgenland, Bezirksgruppe Oberpullendorf, festgelegt wird

StF: LGBl. Nr. 72/2000

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund der §§ 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 Bienenzuchtgesetz, LGBl. Nr. 14/1965 i.d.F. LGBl. Nr. 5/1970, wird verordnet:

In Kraft seit 29.11.2000 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Festlegung eines Schutzgebietes für eine anerkannte Belegstelle der Burgenländischen Bienenzuchtvereine (Bgld. FSBB) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Festlegung eines Schutzgebietes für eine anerkannte Belegstelle der Burgenländischen Bienenzuchtvereine (Bgld. FSBB) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Festlegung eines Schutzgebietes für eine anerkannte Belegstelle der Burgenländischen Bienenzuchtvereine (Bgld. FSBB) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Festlegung eines Schutzgebietes für eine anerkannte Belegstelle der Burgenländischen Bienenzuchtvereine (Bgld. FSBB) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Festlegung eines Schutzgebietes für eine anerkannte Belegstelle der Burgenländischen Bienenzuchtvereine (Bgld. FSBB) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Bgld. FSBB Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 2 Bgld. FSBB