Festlegung eines Schutzgebietes für eine anerkannte Belegstelle der Burgenländischen Bienenzuchtvereine (Bgld. FSBB) Fundstelle

Bgld. FSBB - Festlegung eines Schutzgebietes für eine anerkannte Belegstelle der Burgenländischen Bienenzuchtvereine

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Verordnung der Bgld. Landesregierung vom 21. November 2000, mit der ein Schutzgebiet für eine anerkannte Belegstelle der Burgenländischen Bienenzuchtvereine, Carnicaland Mittelburgenland, Bezirksgruppe Oberpullendorf, festgelegt wird

StF: LGBl. Nr. 72/2000

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund der §§ 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 Bienenzuchtgesetz, LGBl. Nr. 14/1965 i.d.F. LGBl. Nr. 5/1970, wird verordnet:

In Kraft seit 29.11.2000 bis 31.12.9999
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