§ 1 Bgld. FSBB (Festlegung eines Schutzgebietes für eine anerkannte Belegstelle der Burgenländischen Bienenzuchtvereine), Schutzgebiet - JUSLINE Österreich
§ 1 Bgld. FSBB Schutzgebiet
Bgld. FSBB - Festlegung eines Schutzgebietes für eine anerkannte Belegstelle der Burgenländischen Bienenzuchtvereine
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Für die auf dem Grundstück Nr. 2056, KG Mitterpullendorf, anerkannte Reinzuchtbelegstelle wird als Schutzgebiet das Gelände festgelegt, das innerhalb eines vom Standort der Belegstelle als Mittelpunkt gezogenen Kreises mit einem Radius von 5 km liegt.
In Kraft seit 29.11.2000 bis 31.12.9999
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