Burgenländisches Antidiskriminierungsgesetz (Bgld. ADG) Fundstelle

Bgld. ADG - Burgenländisches Antidiskriminierungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.01.2022 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 83/2020
  3. § 0 gültig von 01.01.2021 bis 31.12.2021 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 83/2020
  4. § 0 gültig von 17.04.2020 bis 31.12.2020 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 25/2020
  5. § 0 gültig von 23.09.2018 bis 16.04.2020 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 39/2018
  6. § 0 gültig von 14.12.2016 bis 22.09.2018 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 82/2016
  7. § 0 gültig von 01.01.2014 bis 13.12.2016 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 79/2013
  8. § 0 gültig von 15.03.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 22/2013
  9. § 0 gültig von 06.02.2010 bis 14.03.2013 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 17/2010
  10. § 0 gültig von 06.10.2005 bis 05.02.2010

INHALTSVERZEICHNIS

1. Hauptstück

Allgemeines

§ 1

Regelungsgegenstand und Anwendungsbereich

§ 2

Landeslehrerinnen und Landeslehrer

§ 3

Begriffsbestimmungen

2. Hauptstück
Gleichbehandlung im Landes- und Gemeindedienst

1. Abschnitt
Gleichbehandlungsgebot

§ 4

Gleichbehandlungsgebote im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis

§ 5

Diskriminierung

§ 6

Ausnahmebestimmungen

§ 7

Einreihung von Verwendungen und Arbeitsplätzen

§ 8

Ausschreibung von Planstellen und Funktionen

§ 9

Belästigung

§ 10

Besondere Maßnahmen für Menschen mit Behinderung

2. Abschnitt
Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes

§ 11

Begründung eines Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses

§ 12

Festsetzung des Entgelts

§ 13

Gewährung freiwilliger Sozialleistungen

§ 14

Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung

§ 15

Beruflicher Aufstieg vertraglicher Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer

§ 16

Beruflicher Aufstieg von Beamtinnen und Beamten

§ 17

Gleiche Arbeitsbedingungen

§ 18

Beendigung des Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses

§ 19

Belästigung

§ 19a

Mehrfachdiskriminierung

§ 19b

Erlittene persönliche Beeinträchtigung

§ 20

Fristen; Verfahren; Klagsberechtigung

§ 21

Beweislast

§ 22

Benachteiligungsverbot

3. Hauptstück
Gleichbehandlung in sonstigen Bereichen

§ 23

Geltungsbereich; Gleichbehandlungsgebot

§ 24

Diskriminierung

§ 25

Belästigung

§ 26

Ausnahmebestimmungen

§ 27

Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes

§ 28

Beweislast

§ 29

Benachteiligungsverbot

4. Hauptstück
Mit der Antidiskriminierung befasste Personen
und Institutionen

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 29a

Einteilung

2. Abschnitt
Antidiskriminierungskommission

§ 29b

Einrichtung und Mitgliedschaft

§ 29c

Bestellung der Mitglieder

§ 29d

Rechtsstellung der Mitglieder

§ 29e

Verschwiegenheitspflicht und Informationsaustausch

§ 29f

Ruhen und Enden der Funktion

§ 29g

Aufgaben der Antidiskriminierungskommission

§ 29h

Gutachten der Antidiskriminierungskommission

§ 29i

Geschäftsführung der Antidiskriminierungskommission

§ 29j

Verfahren vor der Antidiskriminierungskommission

3. Abschnitt
Die oder der Antidiskriminierungsbeauftragte

§ 30

Aufgaben

§ 30a

Schlichtungsverfahren nach dem Behinderteneinstellungsgesetz

§ 31

Bestellung, Enden der Funktion und Rechtsstellung

4a. Hauptstück
Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen

§ 31a

Barrierefreier Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen

§ 31b

Überwachung, Beschwerden

5. Hauptstück
Schlussbestimmungen

§ 32

Beteiligung am Verfahren

§ 32a

Sozialer Dialog

§ 33

Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung

§ 34

Strafbestimmung

§ 35

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden

§ 35a

Übergangsbestimmungen

§ 36

Inkrafttreten

§ 37

Umsetzungshinweise

In Kraft seit 01.01.2022 bis 31.12.9999
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