Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Art. 1 § 80 BefNVO (weggefallen) seit 01.01.1997 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.1997 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Art. 1 § 80 BefNVO
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 1 § 80 BefNVO selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Art. 1 § 80 BefNVO