Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Art. 1 § 6 BefNVO (weggefallen) seit 02.05.1977 weggefallen.
In Kraft seit 02.05.1977 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Art. 1 § 6 BefNVO
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 1 § 6 BefNVO selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Art. 1 § 6 BefNVO