Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Der Nachweis einer unselbständigen Beschäftigung ist durch Zeugnisse zu erbringen, in denen der Dienstgeber (Auftraggeber) die entsprechende praktische Betätigung bestätigt.
(2) Der Nachweis einer unselbständigen Beschäftigung ist durch Zeugnisse zu erbringen, in denen der Dienstgeber (Auftraggeber) die entsprechende praktische Betätigung bestätigt.