§ 20 BauRG

BauRG - Baurechtsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Mit dem Vollzuge dieses Gesetzes sind Mein Minister für öffentliche Arbeiten und Meine Minister der Justiz und der Finanzen betraut.

In Kraft seit 01.05.2012 bis 31.12.9999
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