Art. 152 B-VG

B-VG - Bundes-Verfassungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

In Kraft seit 01.11.1991 bis 31.12.9999
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