Art. 152 B-VG

Bundes-Verfassungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.1991 bis 31.12.9999

ArtMit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut. 152. (Anm.: Aufgehoben durch Art. I, Z 14 BVG, BGBl. Nr. 350/1981)

Stand vor dem 31.10.1991

In Kraft vom 01.08.1981 bis 31.10.1991

ArtMit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut. 152. (Anm.: Aufgehoben durch Art. I, Z 14 BVG, BGBl. Nr. 350/1981)

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