Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 5 und 18 Z 1 des Bundes-Bedienstetenschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 70/1999, wird verordnet:
In Kraft seit 04.12.1999 bis 31.12.9999
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