Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 5 und 18 Z 1 des Bundes-Bedienstetenschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 70/1999, wird verordnet:
In Kraft seit 04.12.1999 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (B-DOK-VO) Fundstelle
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (B-DOK-VO) Fundstelle selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Entscheidungen zu Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (B-DOK-VO) Fundstelle
Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
0 Diskussionen zu Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (B-DOK-VO) Fundstelle
Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (B-DOK-VO) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten.
Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
0 Kommentare zu Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (B-DOK-VO) Fundstelle