Anzeiger aufgebotener Wertpapiere (AWU-V) Fundstelle

AWU-V - Anzeiger aufgebotener Wertpapiere

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Verordnung der Bundesminister für Justiz, für Finanzen und für Inneres vom 31. Mai 1972 über den Anzeiger aufgebotener Wertpapiere und ähnlicher Urkunden
StF: BGBl. Nr. 145/1972

Änderung

BGBl. Nr. 463/1986

BGBl. Nr. 424/1995

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 6 Abs. 2 und 16a Abs. 2 des Kraftloserklärungsgesetzes 1951, BGBl. Nr. 86, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 142/1972 wird verordnet:

Anmerkung

Erfassungsstichtag: 1.11.1988

In Kraft seit 01.06.1972 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anzeiger aufgebotener Wertpapiere (AWU-V) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anzeiger aufgebotener Wertpapiere (AWU-V) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anzeiger aufgebotener Wertpapiere (AWU-V) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anzeiger aufgebotener Wertpapiere (AWU-V) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anzeiger aufgebotener Wertpapiere (AWU-V) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis AWU-V Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 10 AWU-V