§ 17 AVRAG Günstigere Regelungen

AVRAG - Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.11.2024

Unberührt bleiben:

1.

Das Journalistengesetz, StGBl. Nr. 88/1920, sofern es für die Redakteure (Schriftleiter) günstiger ist als dieses Bundesgesetz.

2.

Das Theaterarbeitsgesetz, BGBl. I Nr. 100/2021, sofern es für Bühnenmitglieder günstiger ist als dieses Bundesgesetz.

In Kraft seit 01.01.2022 bis 31.12.9999
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