1.Ziffer einsDas Journalistengesetz, StGBl. Nr. 88/1920, sofern es für die Redakteure (Schriftleiter) günstiger ist als dieses Bundesgesetz.
2.Ziffer 2Das Theaterarbeitsgesetz, BGBl. I Nr. 100/2021, sofern es für Bühnenmitglieder günstiger ist als dieses Bundesgesetz.Das Theaterarbeitsgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2021,, sofern es für Bühnenmitglieder günstiger ist als dieses Bundesgesetz.
In Kraft seit 01.01.2022 bis 31.12.9999
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