§ 18a AVRAG

AVRAG - Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen noch nicht geschlechtsneutral formuliert sind, gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

In Kraft seit 01.05.2011 bis 31.12.9999
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