§ 17 AVRAG

Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999

Unberührt bleiben:

1.

Das Journalistengesetz, StGBl. Nr. 88/1920, sofern es für die Redakteure (Schriftleiter) günstiger ist als dieses Bundesgesetz.

2.

Das SchauspielergesetzTheaterarbeitsgesetz, BGBl. Nr. 441/1922BGBl. I Nr. 100/2021, sofern es für Bühnenmitglieder günstiger ist als dieses Bundesgesetz.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 01.01.1998 bis 31.12.2021

Unberührt bleiben:

1.

Das Journalistengesetz, StGBl. Nr. 88/1920, sofern es für die Redakteure (Schriftleiter) günstiger ist als dieses Bundesgesetz.

2.

Das SchauspielergesetzTheaterarbeitsgesetz, BGBl. Nr. 441/1922BGBl. I Nr. 100/2021, sofern es für Bühnenmitglieder günstiger ist als dieses Bundesgesetz.

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