§ 2e AusbVbG

AusbVbG - Ausbildungsvorbehaltsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

§ 1 Abs. 1 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 155/2005 tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.

In Kraft seit 29.12.2005 bis 31.12.9999
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