§ 2c AusbVbG

AusbVbG - Ausbildungsvorbehaltsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

§ 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 30/2002 tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft.

In Kraft seit 19.01.2002 bis 31.12.9999
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