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§ 9b AufVo (Aufnahmsverfahrensverordnung), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 9b AufVo (weggefallen)
AufVo - Aufnahmsverfahrensverordnung
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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.11.2024
§ 9b AufVo
seit 09.01.2019 weggefallen.
In Kraft seit 10.01.2019 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis AufVo
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Paragrafennavigation
§ 2 AufVo Information zur Schulwahl
§ 3 AufVo Verfahren zur Aufnahme in die 1. Klasse, der Mittelschule und der Allgemein bildenden höheren Schule
§ 3a AufVo Verfahren zur Aufnahme in die Polytechnische Schule, in die 5. Klasse der Allgemein bildenden höheren Schule sowie in die 1. Stufe von berufsbildenden mittleren und höheren Schulen
§ 4 AufVo Ergänzende Bestimmungen für das Verfahren zur Aufnahme in die 1. Stufe von Schulen mit Semestergliederung
§ 5 AufVo Reihungskriterien
§ 6 AufVo Bewertung der Reihungskriterien
§ 7 AufVo Schulautonome Reihungskriterien
§ 8 AufVo Termine, Fristen
§ 9 AufVo Prüfungstermine für die Aufnahms- und Eignungsprüfungen
§ 9a AufVo Schlussbestimmung
§ 9b AufVo (weggefallen)
Aufnahmsverfahrensverordnung (AufVo) Fundstelle
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
§ 9a AufVo
Aufnahmsverfahrensverordnung (AufVo) Fundstelle
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