Aufnahmsverfahrensverordnung (AufVo) Fundstelle

AufVo - Aufnahmsverfahrensverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über das Verfahren zur Aufnahme in Schulen (Aufnahmsverfahrensverordnung)
StF: BGBl. II Nr. 317/2006

Änderung

BGBl. II Nr. 297/2007

BGBl. II Nr. 185/2012

BGBl. II Nr. 90/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 5 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 113/2006, wird verordnet:

In Kraft seit 25.08.2006 bis 31.12.9999
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