Aufnahms- und Eignungsprüfungen (AufEiPVO) Fundstelle

AufEiPVO - Aufnahms- und Eignungsprüfungen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024

Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport über Aufnahms- und Eignungsprüfungen
StF: BGBl. Nr. 291/1975

Änderung

BGBl. Nr. 170/1978

BGBl. Nr. 381/1980

BGBl. Nr. 199/1985

BGBl. Nr. 396/1989

BGBl. Nr. 575/1994

BGBl. II Nr. 110/1997

BGBl. II Nr. 172/1999

BGBl. II Nr. 440/2006

BGBl. II Nr. 185/2012

BGBl. II Nr. 114/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 6 bis 8, des § 28 Abs. 2 und des § 66 Abs. 2 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 139/1974, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 367/1982, wird, hinsichtlich des § 66 Abs. 2 des Schulunterrichtsgesetzes im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz, verordnet.

Anmerkung

Erfassungsstichtag: 1.6.1996

vgl. Bundesministeriengesetz 1986 (BMG), BGBl. Nr. 76/1986

In Kraft seit 24.05.1985 bis 31.12.9999
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