Aufnahms- und Eignungsprüfungen (AufEiPVO) Fundstelle

AufEiPVO - Aufnahms- und Eignungsprüfungen

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport über Aufnahms- und Eignungsprüfungen
StF: BGBl. Nr. 291/1975

Änderung

BGBl. Nr. 170/1978

BGBl. Nr. 381/1980

BGBl. Nr. 199/1985

BGBl. Nr. 396/1989

BGBl. Nr. 575/1994

BGBl. II Nr. 110/1997

BGBl. II Nr. 172/1999

BGBl. II Nr. 440/2006

BGBl. II Nr. 185/2012

BGBl. II Nr. 114/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 6 bis 8, des § 28 Abs. 2 und des § 66 Abs. 2 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 139/1974, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 367/1982, wird, hinsichtlich des § 66 Abs. 2 des Schulunterrichtsgesetzes im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz, verordnet.

Anmerkung

Erfassungsstichtag: 1.6.1996

vgl. Bundesministeriengesetz 1986 (BMG), BGBl. Nr. 76/1986

In Kraft seit 24.05.1985 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Aufnahms- und Eignungsprüfungen (AufEiPVO) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Aufnahms- und Eignungsprüfungen (AufEiPVO) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Aufnahms- und Eignungsprüfungen (AufEiPVO) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Aufnahms- und Eignungsprüfungen (AufEiPVO) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Aufnahms- und Eignungsprüfungen (AufEiPVO) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis AufEiPVO Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 3 AufEiPVO